Miet- und Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Überlassung der Mietsache
- Zahlungsbedingungen
- Kaution
- Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
- Pflichten des Mieters während der Mietzeit
- Mängel an der Mietsache
- Haftungsausschluss
- Vertragslaufzeit, Rücktritt vom Vertrage, Schönwettergarantie
- Rückgabe der Mietsache
- Sicherheitshinweise
- Anwendbares Recht
- Alternative Streitbeilegung
1. Geltungsbereich
Diese Miet- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die „Eifelhüpfer GbR, Dominika und Alexander Dörr“ (nachfolgend „Vermieterin“ genannt), mit einem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“ genannt) in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit für die Eifelhüpfer GbR abschließt.
„Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
„Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Einbeziehung abweichender Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Mieters wird widersprochen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Dies gilt auch für die Änderung dieses Erfordernisses.
2. Vertragsschluss
Die auf Internetplattformen (Webseite, Facebook, Instagram, etc.) des Vermieters sowie in Druckmedien (Flyern, Bannern, Zeitungsanzeigen, etc.) durch den Vermieter abgebildeten und beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote des Vermieters dar, sondern dienen lediglich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter („invitatio ad offerendum“).
Angebotsabgabe:
Nachdem der Mieter sich auf der Webseite des Vermieters mit Hilfe des integrierten Buchungskalenders für einen freien Mietzeitraum seiner gewünschten Mietsache entschieden hat, werden ihm in einem hellgrün hinterlegten Feld der gewählte Buchungszeitraum und die ihm entstehenden Kosten für seine Auswahl angezeigt. Im Bereich „Extras“ können durch Setzen des jeweiligen Häkchens zusätzliche Optionen ausgewählt werden., die Einfluss auf die Kostenhöhe haben.
Durch Anklicken der blau hinterlegten Schaltfläche „jetzt mieten“, fügt der Mieter die ausgewählte Mietsache dem virtuellen Warenkorb hinzu und erhält durch das System eine entsprechende Bestätigung in einem grau hinterlegten Feld. Über die angezeigte blaue Schaltfläche „Warenkorb ansehen“ oder über das Warenkorbsymbol im rechten oberen Bereich der Webseite gelangt der Mieter zu seinem virtuellen Warenkorb, indem seine ausgewählten Artikel aufgeführt werden. Durch betätigen der blauen Schaltfläche „Weiter zur Kasse“ gelangt der Mieter zur nächsten Eingabemaske, in der seine Rechnungs- und Lieferdaten erfasst werden und er eine Zahlungsmethode auswählen kann.
Durch betätigen der unter den Zahlungsmethoden befindlichen Schaltfläche „zahlungspflichtig mieten“ (im Falle Banküberweisung oder Kreditkartenzahlung) oder „mit Paypal zahlen“ (im Falle einer Paypalzahlung) gibt der Mieter nach dem Setzen eines Häkchens am Feld „Ich habe die Miet- und Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmung gelesen und akzeptiert.“ ein rechtlich bindendes Vertragsangebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Die AGB können sind über einen integrierten Hyperlink im Bestätigungsfeld Feld abrufbar.
Ferner kann der Mieter das Angebot auch postalisch, per Fax, per E-Mail, oder per Messenger Dienst (WhatsApp- oder Telegram Nachricht) in Textform gegenüber dem Vermieter abgeben.
Angebotsannahme:
Der Vermieter nimmt das Angebot an
- durch Übersendung einer Buchungsbestätigung in Textform. Die Übermittlung der Buchungsbestätigung erfolgt in der Regel per Email. Die Bestätigung kann der Vermieter aber auch postalisch, per Fax, oder per Messenger Dienst (WhatsApp- oder Telegram Nachricht) vornehmen. Für die Wahrung der Annahmefrist ist der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter entscheidend.
- durch schlüssiges Handeln, indem er dem Mieter die Mietsache zur Nutzung aushändigt und der Mieter sie nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls entgegennimmt.
- indem er den Mieter nach Abgabe seines verbindlichen Angebotes zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist und kein Mietverhältnis begründet wird.
Die Annahmefrist beginnt am Tag nach der Absendung des Angebotes durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des dritten Tages, welcher auf die Absendung des Angebotes folgt.
Die Kommunikation und Vertragsabwicklung findet in der Regel per Email oder unter dem Einsatz von Messenger Diensten (WhatsApp- oder Telegram etc.) statt. Der Mieter hat daher den Zugang sicherzustellen und zu gewährleisten, dass an ihn übersendete Nachrichten regelmäßig abgerufen und gelesen werden können. Die Vertragssprache ist deutsch.
3. Überlassung der Mietsache
Sofern Mieter und Vermieter nicht ausdrücklich die Lieferung und Abholung der Mietsache durch den Vermieter vereinbart haben, gilt die Selbstabholung der Mietsache durch den Mieter als vereinbart.
Im Falle der Selbstabholung vereinbaren Vermieter und Mieter einen Abholtermin am Sitz des Vermieters innerhalb der Abholzeiten. Diese sind grundsätzlich am Vorabend des ersten Miettages von 19:00 – 20:00 Uhr oder nach Vereinbarung am Miettag.
Im Falle der Selbstabholung werden keine Liefer- und Abholkosten erhoben.
Die Anlieferung und Abholung durch den Vermieter ist dagegen mit zusätzlichen Kosten für den Mieter verbunden, die je nach Liefer- und Abholanschrift variieren und über das Buchungssystem im Bereich „Kasse“ automatisch berechnet werden. Dabei werden Entfernungen bis 10 km pauschal mit 29,00 Euro berechnet. Jeder Kilometer darüber hinaus wird zusätzlich mit 1,70 Euro/km berechnet.
Bei der Abholung ist dem Vermieter ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit einem Wohnsitz in Deutschland vorzulegen. Der Mieter erklärt sich mit der Ablichtung des Ausweisdokumentes durch den Vermieter einverstanden. Die Lichtbilder werden gelöscht, nachdem das Mietverhältnis durch ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache beendet ist.
Die Mietsache umfasst die Hüpfburg inklusive Schutzhülle, eine Unterlegplane, das Luftgebläse, Erdnägel zur Verankerung auf der Stellfläche sowie ein 10-15 Meter langes 230 Volt Netzkabel.
Für die Anlieferung ist eine ebene Zuwegung bis zum Aufbauort erforderlich, die mit einer Transportkarre befahren werden kann. Andernfalls wird die Mietsache „frei Bordsteinkante“ bis zur Haustüre geliefert und ist vom Mieter und seinen Hilfskräften zur vorgesehenen Aufbau- und Stellfläche zu transportieren.
Es sollte mindestens eine weitere Hilfsperson zur Verfügung stehen. Der Auf- und Abbau der Mietsache ist Sache des Mieters.
Etwaige, für den Aufbau auf der vorgesehenen Stellfläche erforderliche öffentlich- rechtliche (z.B. Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Plätzen oder Wegen) oder privatrechtliche Genehmigungen (Genehmigung des Grundstückseigentümers) sind vom Mieter auf seine Kosten und Veranlassung einzuholen.
4. Zahlungsbedingungen
Die Miethöhe richtet sich nach der auf der Homepage http://www.eifelhuepfer.de veröffentlichten Preisliste. Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Die Umsatzsteuer wird nicht separat ausgewiesen, da der Vermieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist.
Die Miete ist für die gesamte Mietdauer im Voraus zu entrichten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vertragssumme nach Annahme des Angebotes durch den Vermieter in voller Höhe im Voraus fällig und innerhalb von drei Werktagen auf das Konto des Vermieters mit der IBAN DE84 1203 0000 1080 6980 28, bei der DKB Bank zu überweisen oder in bar am Sitz des Vermieters zu entrichten.
Gegebenenfalls anfallende Anliefer- und Abholkosten werden zusammen mit der Miete berechnet.
Der Mietpreis umfasst ausschließlich die Vergütung für die Überlassung der Mietsache. Die bei dem Betrieb anfallenden Stromkosten trägt der Mieter.
5. Kaution
Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters, ist vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Kaution in Höhe von 100,00 Euro zu erbringen. Die Kaution ist vom Mieter spätestens bei Übergabe der Mietsache zu entrichten.
Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurück, so hat der Vermieter die Kaution innerhalb von fünf Werktagen an den Mieter zurückzuzahlen. Ein ordnungsgemäßer Zustand ist gegeben, wenn die Mietsache sauber, trocken und ordentlich verpackt (die Mietsache muss vollständig von der Transportplane umschlossen sein) zurückgegeben wird.
Für eine nicht ordnungsgemäß zurückgegebene Mietsache wird zur Kompensation des für den Vermieter entstehenden Mehraufwandes eine Aufwandspauschale erhoben, die mit der Kaution verrechnet wird.
Gibt der Mieter die Mietsache unvollständig oder defekt zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhanden gekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, unabhängig davon, ob der Mieter den Schaden zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt in der Regel per Banküberweisung auf das Konto des Mieters. In Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und nur in der zu erwartenden und üblichen Weise verwendet werden. Zur Nutzung ist eine dauerhafte 230 Volt Stromversorgung erforderlich.
Stromführende Teile der Mietsachen (z.B. Gebläse der Hüpfburgen) sind vor Nässe zu schützen.
Bei starkem Wind und/oder Regen ist der Betrieb sofort zu unterbrechen und bei aufblasbaren Eventmodulen zusätzlich die Luft aus den Modulen abzulassen.
Die Aufstellfläche für die Mietsache muss ausreichend groß, eben, sauber und frei von spitzen Gegenständen sein.
Der Betrieb auf Schotter, Splitt, rotem Sand, Kies, Tartan und vergleichbaren Materialien ist grundsätzlich untersagt. Im Zweifel ist vor dem Aufbau mit dem Vermieter Rücksprache zu halten.
Hüpfburgen sind mit den mitgelieferten Befestigungen im Boden zu verankern.
Die Hüpfburgen sind während der Nutzung durch den Vertragspartner bzw. eine von ihm beauftragte, volljährige und geeignete Person zu beaufsichtigen.
Sobald Sicherheitsbedenken zur weiteren Nutzung der Mietsache bestehen, ist der Betrieb unverzüglich einzustellen und die Mietsache zu sichern bzw. abzubauen.
Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere an einen Dritten zu vermieten oder zu verleihen.
Die unter § 11 dieser Miet- und Geschäftsbedingungen genannten Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten.
7. Pflichten des Mieters während der Mietzeit
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die mitgelieferte Aufbauanleitung bzw. Gebrauchsanweisung des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen.
Kennzeichnungen oder Werbesbanner an der Mietsache dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Mietsache vor Diebstahl zu schützen und, sofern erforderlich, die Mietsache in der Nacht abzubauen.
8. Mängel an der Mietsache
Die Mietsachen werden durch den Vermieter nach jeder Rückgabe auf Mängel überprüft und nach bestem Wissen in ordnungsgemäßem Zustand an den Mieter übergeben. Sollte die Mietsache dennoch Mängel oder Beanstandungen aufweisen, so hat der Mieter dem Vermieter diese unmittelbar nach dem Aufbau, insbesondere vor der eigenen Nutzung anzuzeigen.
Bei kleineren Mängeln, die die Funktion nicht einschränken, dokumentiert der Vermieter durch ein Mängelprotokoll die bereits vorhandenen Mängel. Nachträgliche Beanstandungen werden durch den Vermieter nicht mehr anerkannt.
Die Behebung größerer, die Funktion einschränkender Mängel, erfolgt in der Regel durch kostenfreie Ersatzlieferung einer anderen, vergleichbaren Mietsache aus dem Bestand des Vermieters, sofern verfügbar. Alternativ kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache (z.B. Gebläse) zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
Während der Nutzung auftretende Beschädigungen, Störungen oder Defekte, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
9. Haftungsausschluss
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Vermieter handelt ausschließlich als Vermieter im engeren Wortsinn. Er agiert weder als Betreiber noch als Betreuungsperson der Veranstaltung und stellt dem Mieter lediglich das angemietete Material zur Verfügung. Aus diesem Grunde haftet ausschließlich der Mieter selbst für Schäden Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache während der Veranstaltung entstehen und stellt den Vermieter insofern von der Haftung frei.
Dem Mieter wird daher empfohlen, eine Veranstaltungs- und/oder Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen.
10. Vertragslaufzeit, Rücktritt vom Vertrage, Schönwettergarantie
Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen. Es beginnt mit der Überlassung der Mietsache an den Mieter und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
Das Recht beider Vertragspartner zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde, gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
Bis zum Veranstaltungstage kann der Mieter vom Vertrage zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Der Vermieter ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern (Stornokosten).
Diese gestaltet sich wie folgt:
- Rücktritt bei mehr als 14 Tagen bis Auftragsbeginn: 30% des Auftragswertes
- Rücktritt bei weniger als 14 Tagen bis Auftragsbeginn: 50% des Auftragswertes
- Rücktritt bei weniger als 7 Tagen bis Auftragsbeginn: 80% des Auftragswertes
- Rücktritt bei weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 100% des Auftragswertes
Entstandene Fremdkosten für bereits erbrachte Leistungen oder fremde Stornokosten sind zusätzlich zu erstatten.
„Schönwettergarantie:”
Der Mieter hat das Recht, den Miettermin kostenlos auf einen späteren Termin zu verschieben, wenn für den Veranstaltungstag Regen oder Sturm gemeldet ist („Schönwettergarantie“). Der Mieter erhält für den Ersatztag einen einmal verwendbaren Gutscheincode über den gezahlten Betrag, der zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb von drei Jahren ab dem Buchungstermin eingelöst werden kann. Die Schönwettergarantie ist spätestens bis 24 Stunden vor Mietbeginn geltend zu machen. Der Ersatztermin ist abhängig von freien Terminen. Es besteht kein Anspruch auf einen freien Ausweichtermin. Als Referenz wird der Onlinewetterdienst www.wetter.com zugrunde gelegt.
11. Rückgabe der Mietsache
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Etwaige während der Mietzeit entstandene Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter vollständig und unaufgefordert zu benennen.
Ein ordnungsgemäßer Zustand ist gegeben, wenn die Mietsache sauber, trocken und ordentlich verpackt zurückgegeben wird.
Die Endreinigung der Hüpfburg ist grundsätzlich Aufgabe des Mieters. Die Hüpfburgen sind vor dem Verpacken auszusaugen und sofern erforderlich, von innen und außen feucht zu wischen. Nach dem Abbau ist die Hüpfburg im trockenen Zustand gemäß Bedienungsanleitung zusammenzulegen, sodass sie vollständig von der Schutzhülle umschlossen ist. Durch die Schutzhülle ist die Hüpfburg vor Beschädigungen geschützt, die während des Transportes entstehen können.
Die Endreinigung der Hüpfburg kann gegen Zahlung einer Reinigungspauschale in Höhe von 25,00 Euro als Zusatzleistung zum Mietpreis gebucht werden. Die Reinigungspauschale umfasst einen normalen Grad der Verschmutzung, wie er nach vertragsgemäßer Nutzung erwartet werden kann. Außergewöhnlich stark verschmutzte oder nasse Mietsachen sind von der Pauschale nicht umfasst und werden zusätzlich berechnet.
Für eine verunreinigte Mietsache, für die keine Reinigung gebucht wurde, wird eine “Reinigungspauschale” in Höhe von 30,00 Euro nachberechnet.
Für eine nasse Mietsache wird eine “Trocknungspauschale” in Höhe von 30,00 Euro erhoben.
Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer, wird dem Mieter jeder Tag der Überschreitung mit dem in der Preisliste angegebenen, aktuell geltenden „Eintagestarif“ berechnet.
Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
12. Sicherheitshinweise
Die Nutzung der Mietsache (Hüpfburg) ist während der Nutzung durch eine volljährige, geschäftsfähige Aufsichtsperson zu beaufsichtigen, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist. Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass die an der Hüpfburg befindlichen Warnhinweise insbesondere von minderjährigen Nutzern beachtet und eingehalten werden. Hierdurch kann sowohl das Verletzungsrisiko, aber auch das Risiko von Beschädigungen an der Mietsache erheblich minimiert werden.
Folgende Sicherheitshinweise sind zwingend zu beachten:
Die Hüpfburgen dürfen nur von Kindern ab 3 Jahren genutzt werden.
Die für die jeweilige Hüpfburg maximal zulässige Personenzahl ist zu beachten und einzuhalten.
Die Hüpfburgen sind an den dafür vorgesehenen Laschen im Boden zu verankern und gegen das Verrutschen, Umfallen oder Abheben durch Windböen zu sichern.
Die Hüpfburgen sind ohne Schuhe zu nutzen.
Das Betreten der Hüpfburgen mit Zigaretten, spitzen und gefährlichen Gegenständen, Speisen und Getränken ist untersagt. Bitte kontrollieren Sie vor der Nutzung Ihre Taschen und Kleidung auf derartige Gegenstände.
Die Wände der Hüpfburgen und Sicherheitsnetze dürfen nicht bestiegen oder zum Klettern genutzt werden.
Die Gebläse der Hüpfburgen sind vor Regen und Nässe zu schützen. Sie müssen auf einem ebenen und trockenen Untergrund aufgestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
Personen unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss dürfen die Hüpfburgen nicht nutzen.
Springen im vorderen Einstiegsbereich der Hüpfburgen ist zu vermeiden, um einem Herausfallen der Personen aus der Hüpfburg vorzubeugen.
Spaßkämpfe, Saltos, Schubsen und Purzelbäume sind zu vermeiden, um andere Nutzer nicht zu gefährden.
Ein unverzügliches Eingreifen der Aufsichtsperson ist erforderlich, wenn erkennbar ist, dass einzelne Nutzer durch ihr Verhalten andere Nutzer gefährden.
Der Alters- und Größenunterschied sollte bei gleichzeitiger Nutzung möglichst gering sein. Bei Regen und starkem Wind ist die Nutzung zügig zu beenden.
Es muss gewährleistet sein, dass das Gebläse während der Nutzung unterbrechungslos in Betrieb ist. Dafür ist unbedingt sicherzustellen, dass sich keine Personen unberechtigt an der Stromversorgung oder am Gebläse zu schaffen machen und die Stromzufuhr unterbrechen. Der Luftein- und -auslaß des Gebläses muss zur Aufrechterhaltung der Funktion frei sein.
Bei Ausfall der Stromversorgung bzw. Ausfall des Gebläses ist die Hüpfburg unverzüglich zu verlassen. Durch den Luftverlust kann die Hüpfburg schnell in sich zusammenfallen und Personen unter sich „begraben“, wodurch diese ersticken können. Vor einer erneuten Inbetriebnahme ist die Fehlerursache eindeutig zu bestimmen und zu beseitigen.
Offenes Feuer in unmittelbarer Nähe zur Hüpfburg ist zu unterlassen.
13. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14. Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.